Sicherheitsingenieure (Studium) und Branchenspezifika?
Shownotes
Entgegen einiger falscher Annahmen gibt es derzeit bei Sicherheitsingenieurs-Studiengängen keine Bereichseinschränkung (Branchenspezifika). Die in § 4, Abs. 6 der DGUV Vorschrift 2 genannten drei Ausbildungsstufen gelten nur im Kontext mit § 4, Abs. 2, Satz 1, 3. Auszählungspunkt (Lehrgang) – nicht jedoch mit § 4, Abs. 2, letzter Satz (Studiengänge).
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